Inklusive Bildung (IB) / Inklusiver Unterricht
Wenn im Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung festgestellt wird, dass ein Förderschwerpunkt vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass das Kind inklusiv beschult wird oder die Förderschule besucht.
Nach §54 (1) HSchG findet „die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt.
Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan zusammen“.
In der inklusiven Beschulung unterscheidet man zwischen lernzielgleichen und lernzieldifferenten Förderschwerpunkten:
Zu den lernzielgleichen Förderschwerpunkten gehören:
- Sprachheilförderung
- Emotional-soziale Entwicklung
- Körperlich und motorische Entwicklung
- Sehen
- Hören
- Kranke Schülerinnen und Schüler
Zu den lernzieldifferenten Förderschwerpunkten gehören:
- Lernen
- Geistige Entwicklung
Unabhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt, ist die allgemeine Schule so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße an aktiver Teilhabe verwirklicht wird.
Das BFZ KKS Hofgeismar setzt sich für diesen Anspruch ein und unterstützt, dass die Qualität der schulischen Förderung im inklusiven Unterricht weiterentwickelt wird.
Hier arbeitet das BFZ Hofgeismar bei Bedarf eng mit den überregionalen BFZs zusammen, um ein bestmögliches Fördersetting für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Ziel ist, den Unterricht so zu gestalten, dass es Schülerinnen und Schülern möglich wird, bei gemeinsamen Lernerfahrungen – in unterschiedlicher Breite und Tiefe – an Unterrichtsgegenständen und Aufgaben zu arbeiten, die auf den Erwerb der für den Bildungsgang formulierten Kompetenzen (Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; Lehrplan Schule mit Förderschwerpunkt Lernen) zielen.
Im Leitfaden zu den Aufgaben und der Organisation der inklusiven Schulbündnisse (iSB) des Landes Hessen wird detailliert auf die Möglichkeiten der Gestaltung des inklusiven Unterrichts und das Zusammenwirken der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Förderschullehrkräfte eingegangen.
Bei der inklusiven Beschulung müssen die Anschlussfähigkeit und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen gewahrt bleiben.
Alle zwei Jahre wird durch die BFZ-Lehrkraft überprüft, ob der sonderpädagogische Förderbedarf bestehen bleibt, verändert oder aufgehoben werden sollte.