Sonderpädagogische Vorbeugende Maßnahmen (VM)
Das Beratungs- und Förderzentrum hat die Aufgabe in den sonderpädagogischen vorbeugenden Maßnahmen Eltern und Lehrkräfte hinsichtlich verschiedener Fragestellungen der Lernentwicklung zu beraten und gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren und zu fördern.
Wenn Schülerinnen und Schüler Auffälligkeiten im Bereich Lernen, sozial emotionale Entwicklung oder Sprache zeigen, kann die Klassen- oder Fachlehrkräfte oder die Eltern Kontakt mit der zuständigen BFZ- Lehrkraft aufnehmen.
In einem gemeinsamen Gespräch wird geklärt, ob und welche Maßnahmen durch das BFZ erfolgt könnten. Voraussetzung ist hierfür, dass zu erkennen ist, dass trotz durchgeführter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen durch die allgemeine Schule keine hinreichende positive Entwicklung erfolgt ist.
Antrag auf sonderpädagogische Beratungs- und Förderangebote als Vorbeugende Maßnahmen (gemäß §§ 3 und 4 VOSB)
Die Beratung und Förderung durch das BFZ erfolgt durch eine formale Beratungsanforderung von den Grundschulen und weiterführenden Schulen.
Die Anmeldung sollte eine konkrete Beschreibung des Beratungsanlasses beziehungsweise Problembeschreibung beinhalten. Zudem sollte aufgeführt werden, dass schulische vorbeugende Maßnahmen angewandt wurden und nicht ausreichen. In einem Förderplan werden diese schriftlich dargelegt und mit der Beratungsanforderung eingereicht.
Die Eltern erklären schriftlich ihr Einverständnis für die Beratungsanforderung.
Durchführung von sonderpädagogischen Vorbeugenden Maßnahmen
Nach der Anmeldung gehen die BFZ-Lehrkräfte in ein vertiefendes pädagogisches Gespräch mit den Lehrkräften sowie in ein Erstgespräch mit den Eltern.
In diesem Gespräch wird die erste schülerbezogene Arbeitsvereinbarung, welche die Arbeit des BFZ definiert, sowie gegebenenfalls eine Schweigepflichtsentbindung gemeinsam unterschrieben.
Die folgende schul-und lernbezogene Diagnostik, welche die Persönlichkeit des Kindes stets im Blick behält, bildet die Grundlage für die Empfehlung weiterer schulischer und außerschulischen Fördermaßnahmen.
Ein überregionales BFZ (im Bereich Sehen/Hören und/oder körperlich motorische Entwicklung) sowie andere Kooperationspartner/Unterstützungssysteme können mit in die Beratung hinzugezogen werden.
Die BFZ-Lehrkraft steht bei der Erstellung von Förderplänen/ Nachteilsausgleichen der allgemeinen Schule beratend zur Seite und nehmen auf Wunsch an weiteren Elterngesprächen teil.
Die BFZ-Lehrkraft kann ggf. zudem eine Förderung des Kindes im Klassenverband, in Einzel- oder Kleingruppen anbieten, welche stets nach Absprache mit den Klassen- und Fachlehrkräften stattfindet.
Im Verlauf der sonderpädagogischen vorbeugenden Maßnahmen kann nach einer Evaluation eine weitere Diagnostik und/oder weitere Förderung in Absprache mit den Lehrkräften und Eltern gegeben sein.