• Herr Schlesinger verweist auf den Erlass vom 17.05.2018 „Verwaltungsvorschrift für die in den Schulen als Lehrkraft tätigen Beschäftigten des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“
Auszug aus https://www.vbe-hessen.de/aktuelles/material/
„Lehrerinnen und Lehrer dürfen Geschenke aus der Elternschaft bzw. der Klassengemeinschaft annehmen, die einen Wert von 20 € übersteigen. Dies hat das Hessische Kultusministerium (HKM) kurz vor Ende des Schuljahres mit einem neuen Erlass geregelt. Seit dem 1. Juni 2018 sind Geschenke oder Belohnungen an Lehrkräfte erlaubt, deren Wert nicht 150€ übersteigt. Bargeld (und Gutscheine) dürfen nicht überreicht werden und die Zuwendung darf nicht in Bezug zu einer „pflichtwidrigen Diensthandlung“ der Lehrkraft stehen. Zudem stellt der Erlass nochmals klar, dass Zuwendungen bis zu dieser Höhe nicht von einzelnen Personen (Eltern, Schüler/innen) kommen dürfen, sondern von einer Gruppe, die dafür gesammelt hat.“
Im Detail bitte den o.g. Erlass aufrufen.