Nach einer erfolgten Anmeldung zur Beratung klärt die BFZ Lehrkraft zunächst den Beratungs- und Förderauftrag im Austausch mit allen beteiligten Personen.
Die dabei entstehende Schülerbezogene Arbeitsvereinbarung wird in der Schülerakte (Original) und in der BFZ-Akte (Kopie) dokumentiert und von allen involvierten Personen (Klassenlehrer, Schüler, BFZ-Lehrer sowie Eltern) unterzeichnet.
Ziel dieser Schülerbezogenen Arbeitsvereinbarung ist es, die Schwerpunkte und die Aufgabenbereiche der BFZ-Arbeit festzuhalten-Arbeitsvereinbarung schülerbezogen
(s. Kooperationsvereinbarungen Seite 13) Kooperationsvereinbarung
Bei Veränderung des Auftrages ist es erforderlich die schülerbezogene Arbeitsvereinbarung neu zu verschriftlichen.