Aufsichtsführung in den Pausen durch die Lehrkraft des rBFZ:
Mit dem Amtsblatt 07/2026 ist die bisherige Regelung der Kooperationsvereinbarung so nicht mehr zulässig und haltbar.
Auszug aus der aktuellen Kooperationsvereinbarung (S. 16) mit unseren BFZ – Einsatzschulen: Die Lehrkräfte des rBFZ stehen g r u n d s ä t z l i c h nicht für (…) Pausenaufsichten zur Verfügung.
Grundsätzlich bedeutet im juristischen Sinne, dass Ausnahmen möglich sind.
Und entsprechend waren wir im Austausch zuletzt immer so verblieben, dass gerade bei einer hohen Stundenzahl an einer Einsatzschule -> Aufsichten in den Pausen angeboten und ermöglicht werden sollten, gerade auch um VM – / iB – SuS in den Pausensituationen zu erleben.
Anbei nun die Formulierung zum Thema „Aufsichtsführung in den Pausen durch die Lehrkraft des rBFZ“ aus dem HMKB – Amtsblatt 07/2026:
Die Lehrkräfte des rBFZ leisten Pausenaufsicht in dem Maße, wie es an der Einsatzschule für Lehrkräfte üblich ist. Die Aufsichtsführung dient auch der Erkenntnis über das Schülerverhalten außerhalb des Unterrichts und kann Anlass sein für die Fortschreibung des individuellen Förderplans, einer Erziehungsvereinbarung oder des Pausenkonzepts der Schule. https://kultus.hessen.de/schulsystem/inklusion/beratungs-und-foerderzentren
Diese Regelung ist für uns und für euch in eurer Arbeit mit der zitierten Veröffentlichung verbindlich.
Da es, aus meiner Sicht und nach meinem Verständnis, keine explizite gesetzliche Regelung zur Aufsichtsführung durch BFZ – LK gibt, ist der gesetzliche Bezug sicherlich die allgemeine Regelung aus der Aufsichtsverordnung (AufsVO):
§2 Aufsichtspersonen (1) Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, soweit sie selbstständig Unterricht erteilen, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (…) sind zur Aufsicht verpflichtet.
Gemeinsam mit der Schulleitung der Einsatzschule wird die Organisation bzw. Abdeckung der Pausenaufsicht sowie bei deren Vertretung vor dem o.g. Hintergrund angeboten und abgestimmt.
Solltet ihr an mehreren Schulen eingesetzt sein und / oder an einer Schule mit nur wenigen Stunden (ggf. auch nur an einem Tag / Woche) wäre eine Aufsicht aus Sicht der SL KKS/BFZ-Koordination wenig zweckdienlich, da hierdurch mögliche Beratungs- und Austauschzeit unnötig reduziert wäre.
Aus dem BFZ – Team der jeweiligen Schule heraus ist ja in der Regel noch ausreichend Unterstützungspotential zur Abdeckung der Pausenaufsichten vorhanden.
Meldet euch bei der BFZ – Koordination oder bei David, wenn es Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung aufkommen oder die Kommunikation mit den Schulleitungen erschwert ist.