Betriebspraktika – einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung – sind wichtiger Bestandteil der Arbeit in der Haupt- und Werkstufe der KKS. Sie bereiten die Schüler auf die Arbeitswelt vor (evtl. auch auf ihr zukünftiges Arbeitsverhältnis),indem sie ihnen die Möglichkeit bieten, arbeitstechnische und soziale Aspekte der Arbeitswelt zuerfahren sowie entsprechende Kom-petenzen zu erwerben. Darüber hinaus sind sie notwendig, um berufliche Interessen zu ent-decken und die eigenen Fähigkeiten/Fertigkeiten in der Praxis zu überprüfen, um so zu einer realistischen Selbsteinschätzung zu kommen. Laut einem schulinternen Konsens sollten die Schüler mindestens 16 Jahre alt sein, wenn sie ihr erstes Praktikum absolvieren.
Sie haben die Möglichkeit, ihre Praktika sowohl in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) der Region als auch auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ zu machen, sofern ihr Entwicklungsstand und ihre Leistungsvoraussetzungen letzteres zulassen. Allerdings sollte jeder Schüler, der erstmals ein Praktikum absolviert, dieses in der WfbM tun, um „Arbeit“ mit ihren Bedingungen und Abläufen überhaupt erst einmal kennen zu lernen.
In Zusammenarbeit mit den Werkstätten für behinderte Menschen und Betrieben am 1. Arbeitsmarkt organisiert die Käthe-Kollwitz-Schule die Praktika für ihre Schüler selbstständig. Die Stufenlei-tung hat hier die Aufgabe der Vermittlung und Koordination und ist über alle stattfindenden Praktika informiert. Praktika in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM): In der ersten Haupt- und Werkstufenkonferenz eines neuen Schuljahres erfolgt die Absprache der Kollegen über die gewünschten Praktikumstermine und –stellen sowie über die Anzahl der anzumeldenden Schüler.
Die Stufenleitung teilt die o.g. Wünsche der Kollegen den Sozialdiensten der Berufsbildungs-bereiche (BBB) der jeweils zuständigen WfbM mit. Im Einvernehmen mit diesen erstellt sie dann die endgültigen Praktikumslisten und teilt sie den Kollegen mit. Die Zuständigkeit der WfbM richtet sich nach dem jeweiligen Einzugsgebiet (vgl. Praktikums-ordner). Im Moment arbeitet die Käthe-Kollwitz-Schule vor allem mit den WfbM in Hofgeismar, Calden und Baunatal zusammen. Zunehmend auch mit der WfbM Kassel. Seit Herbst 2009 wurden die Berufsbildungsbereiche der WfbM Calden und Hofgeismar am Standort Calden zum „BBB-Nord“ zusammengefasst. Vonseiten der WfbM Hofgeismar, Calden und Baunatal gibt es folgende Vorgaben: Jeder Schüler kann während seiner Schulzeit maximal 2 Praktika in der WfbM machen. Die Praktika dauern i. d. R. 3 Wochen und sind ganztägig. Sondervereinbarungen für einzelne Schüler (z. B. mehr Praktika) sind möglich. In der WfbM Kassel können ebenfalls maximal 2 Praktika absolviert werden. Es ist sinnvoll das 2. im Jahr der Schulentlassung durchzuführen.
In den WfbM stehen unterschiedlich viele Praktikumsplätze zeitgleich zur Verfügung. So ste-hen z. B. im BBB-Nord 4 Praktikumsplätze zur Verfügung, wobei am Standort Hofgeismar bis zu 3 weitere Plätze, und am Standort Calden bis zu 2 weitere Praktikumsplätze in Anspruch genommen werden können. Grundsätzlich gibt es kein Anrecht auf diese Plätze, sondern sie werden jedes Schuljahr neu verhandelt. Vor Antritt des Praktikums muss in allen WfbM immer ein Bewerbungsbogen mit Foto (bei erstmaligem Praktikum auch eine „Checkliste“) ausgefüllt werden. Im letzten Schuljahr absolvierten einige Schüler Betriebspraktika im anthroposophischen „Werkhof Am Park Schönfeld“, wodurch auch hier eineZusammenarbeit entstand.
Praktika auf dem „ersten Arbeitsmarkt“: Sie können jederzeit und kurzfristig durchgeführt werden. Die Anmeldung bei den Firmen auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgt durch die Klassenleiter, diese informieren vor Antritt des Praktikums die Stufenleitung. Zusammen mit dieser kümmern sie sich auch um die notwendigen Formulare und weiteren Schritte.
Die Arbeit in den Stufen Meist absolvieren die Schüler entsprechende Praktika in wohnortnahen Firmen. Vorausset-zung hierfür ist Mobilität und Verkehrssicherheit. Die Bandbreite der Praktikumsstellen reicht vom Gartenbaubetrieb über den Friseur bis zu Lebensmittelladen und Kindergarten. Grundsätzlich sollten die Betriebspraktika die Möglichkeit bieten, unterschiedliche Arbeitsbe-reiche kennen zu lernen, um so die eigenen Vorlieben und Fähigkeiten/Grenzen erfahren zu können. Andererseits ist es im Hinblick auf das Programm „Unterstützte Beschäftigung“ der Agentur für Arbeit (2009) als nachschulische Perspektive besonders für die Schüler in den letzten beiden Schuljahren wichtig, eine Praktikumsstelle zu finden, die eventuell die Möglichkeit einer späte-ren Beschäftigung bietet, und entsprechend individuell auf die Fähigkeiten und Wünsche des Schülers zugeschnitten ist.
Wie im vorigen Punkt beschrieben, beinhaltet der Modellversuch „Initiative Inklusion“ebenfalls die Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen (zum Beispiel im Berufsbildungswerk) und Betriebspraktika auf dem 1. Arbeitsmarkt. Da am Modellversuch vor allem Schüler der letzten beiden Schuljahre teilnehmen, betrachtet das Kollegium der Haupt- und Werkstufe die in diesem Zu-sammenhang durchgeführten Maßnahmen zurzeit als willkommene Ergänzung zu den gene-rell von der Schule durchgeführten Praktika am 1. Arbeitsmarkt, welche in der Käthe-Kollwitz-Schule schon ab dem 16. Lebensjahr möglich sind (s.oben). Alle relevanten organisatorischen Informationen und wichtigen Formulare (als Kopiervorlagen) sind im Ordner „Betriebspraktika“ zusammengestellt, der im Sekretariat steht. Dieser Ordner wird von der Stufenleitung jeweils auf den neuesten Stand gebracht. Um die Beförderung der Schüler zu den Praktikumsorten sowie um die Informierung der Er-ziehungsberechtigten kümmern sich die Klassenlehrer selbst.