Eine feste, im Stundenplan gesetzte BFZ – Sprechstunde hat sich in der Vergangenheit als zu starr, zu unflexibel und letztlich als nicht zweckdienlich herausgestellt.

Für die Organisation von Sprech- und Beratungszeiten gilt daher fortan:

  1. Sprech- und Beratungszeiten von BFZ LK werden bedarfsgerecht, flexibel und individuell mit den beteiligten Personen und Institutionen vereinbart.
  2. Sie sind Teil der allgemeinen BFZ – Arbeitszeit und werden demnach nicht vom VM/IB – Stundenkontingent (Soll) abgezogen.
  3. Sprech- und Beratungszeiten finden in der Regel außerhalb der Kernunterrichtszeit statt. Ausnahmen sind selbstverständlich möglich.