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Geburtstag Schulpflicht
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Einschulung wie? |
Wer entscheidet? Begründung? |
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Kind wird vor dem 30.06. des Jahres, in dem |
Reguläre Einschulung |
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Kind wird nach dem 30.06. des Jahres 6 Jahre |
Kann auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. |
Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens |
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Kind wird nach dem 30.12. sechs Jahre alt. |
Kann auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. |
Schulleitung entscheidet. Aufnahme kann vom Ergebnis |
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Schulpflichtiges Kind (wird vor dem 30.06. sechs Jahre alt).
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Rückstellung
Schulleitung muss zustimmen! |
Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen |
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Schulpflichtige Kinder, die nicht über die für den Schulbesuch |
Können aufgrund dessen (mangelnde deutsche Sprachkenntnisse) Eine Vorklasse kann besucht werden, wenn ihr Besuch möglich |
Schulleitung entscheidet |
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Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die |
Können auf Antrag der Eltern in Förderschulen aufgenommen |
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https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2017V5P58