Alles zu Funktion und Wahl des Schulelternbeirates findet ihr im Schulgesetz vom 01.08.2017 unter §§100-120 sowie in der „Verordnung über die Wahl zu den Elternvertretungen…“ (Stichwort „Schulische Gremien“)
Wichtig:
- Es gibt eine Einladungsfrist von 10 Tagen
- Die Wahl muss 6 Wochen nach Schuljahresbeginn durchgeführt worden sein
- Über die Wahl muss eine „Niederschrift“ angefertigt werden. Entsprechende Protokollbögen im Sekretariat erhältlich.