Kinder können das Angebot der Therapie an den Einsatzschulen wahrnehmen, wenn sie unter VM beim BFZ angemeldet sind. Die Anmeldung ist in diesem Fall auch ohne Förderplan möglich, aber mit Einverständnis der Eltern. Bei der Anmeldung BFZ ist beim Anlass nur „Teilnahme Ergotherapie“ einzutragen.
Die Ergotherapie muss von der Einsatzschule organisiert werden, in dem diese mit ortsnahen Therapeuten Kontakt aufnehmen. Diese lassen sich dann eine Zulassung von der Krankenkasse erteilen. Hierzu gibt es bestimmte Zulassungsregelungen, die intern zu klären sind.