Alle Kolleginnen und Kollegen sind verpflichtet, regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen (Turnus: Alle vier Jahre).
Vergleiche dazu folgendes:
„Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler § 5 AufsVO (Aufsichtsverordnung)
(4) Zur Aufsicht verpflichtete Personen, die Sportunterricht, naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht erteilen, naturwissenschaftliche oder technische Angebote oder außerunterrichtliche Sportangebote durchführen, müssen als Ersthelferin oder Ersthelfer ausgebildet sein.
Die Auffrischung der Ausbildung muss alle vier Jahre nachgewiesen werden.“
Die Käthe-Kollwitz-Schule bietet regelmäßig interne Kurse an. Diese werden den Kolleginnen und Kollegen per Mail angekündigt, dann kann man sich im BFZ-Büro oder im Sekretariat dafür anmelden (siehe jeweilige Mail).
Der Erste-Hilfe-Kurst kann auch bei Angeboten an den Einsatzschulen wahrgenommen werden.
Sollte zwischenzeitlich Bedarf bestehen, meldet euch gerne im BFZ-Büro!
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