Laut den Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen vom 29.04.2015 sind „in Notsituationen alle in der Schule tätigen Personen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Überwindung der unmittelbaren Gefahr für das Leben und die Gesundheit notwendig und jeweils für die handelnde Person zumutbar sind.“

Die Kollegen sollten alle 4 Jahre ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem Erste-Hilfe-Kurs auffrischen. Dafür gibt es alle 2 Jahre Gutscheine.