– zur Bewertung von Sprachkorrektheit in schriftlichen Arbeiten aller Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zum Schuljahr 2023/24
Zum 01.08.2023 wurde die Anlage 2

Bürgerservice Hessenrecht – VOGSV Anlage 2 | Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen) | Anlage 2 Richtlinie für Leistungsnachweise | i.d.F.v. 20.07.2023 | gültig ab 16.09.2023

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulVerhGVHE2011V10Anlage2/part/G

zur Vorordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) durch den Punkt 2.3 ergänzt, welchen den Fehlerindex beinhaltet.

Der Inhalt wurde auf der Gesamtkonferenz am 15.11.2023 kurz vorgestellt.