Eine FDS wird bei vermutetem Anspruch eines Kindes auf sonderpädagogischen Förderbedarf verfasst und hat das Ziel, eine Empfehlung zur Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung (LER, SPR, gE, SEH, HÖR, kmE, esE) auszusprechen.
Voraussetzung für das Verfassen einer FDS ist das Stellen des Antrags auf Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung eines Kindes durch die allgemeine Schule (oder die Eltern des Kindes). Der Antrag wird durch die allgemeine Schule bei Elternwunsch „IB“ (Inklusive Beschulung) an das zuständige BFZ, bei Elternwunsch „FöS“ (Beschulung in der zuständigen Förderschule) direkt an die gewünschte zuständige Förderschule weitergeleitet.
Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags wird durch das BFZ oder die Förderschule eine Förderschullehrkraft mit der Erstellung einer FDS beauftragt. Alle Informationen für die Erstellung der FDS finden sich in der Vorlage sowie der dazugehörigen Handreichung zum Verfassen einer FDS.
Grundlage für die FDS ist der Erlass „Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allen Förderschwerpunkten“ für den jeweiligen Förderschwerpunkt (LER, SPR, gE, SEH, HÖR, kmE, esE).
Mit Abschluss der FDS werden die Eltern des Kindes durch die Verfasserin/den Verfasser über den Inhalt und die Empfehlung der FDS informiert. Dazu wird das Formular Niederschrift zur Elternberatung verwendet, welches mit der FDS abgegeben werden muss.
Die Verfasserin/der Verfasser hat für die Erstellung der FDS i.d.R. 6-8 Wochen Zeit und gibt die FDS und Niederschrift Elternberatung nach Fertigstellung in 3-facher Ausführung im BFZ-Büro ab. Nach Prüfung durch die Schulleitung/ BFZ-Koordination wird die FDS an die allgemeine Schule, ggf. die weiterführende Schule oder Förderschule sowie die Eltern versendet.
Nach Versendung der FDS ist durch die allgemeine Schule ein Förderausschuss einzuberufen, in dem über die Empfehlung der FDS beraten wird.