Individuelle Förderpläne im Sinne der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) sind schülerbezogene Pläne, die anlassbezogen individuell erstellt werden.
Im Rahmen der individuellen Förderplanung sind der Entwicklungsstand, die Lernausgangslage sowie die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler zu bestimmen und im Förderplan zu beschreiben (VOGSV §6 (1)).
Für genauere Informationen über die rechtlichen Grundlagen, das Schreiben eines Förderplans sowie Zuständigkeiten hierfür, siehe folgende Powerpoint-Präsentation. Dort sind auch einige konkrete Beispiele von Förderplänen aufgeführt.
Bei individuellen Fragestellungen wendet euch gerne an die BFZ-Koordination.