Zuständig für die (Sprach-) Förderung der Kinder ist die Regelschule.
Eine Förderung durch das BFZ darf nicht ohne VM-Anmeldung stattfinden.
Das BFZ kann im Rahmen der Vorbeugenden Maßnahmen mit den Kindern arbeiten, wenn
Anzeichen für das Vorliegen oder die Gefahr des Entstehens eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs vorliegen:
z.B. gravierende sozial-emotionale und/oder kognitive Auffälligkeiten (über die Sprachbarriere hinaus)
körperlich-motorische Auffälligkeiten etc.
Die Anmeldung muss wie üblich über das VM-Anmeldeformular erfolgen. VM Anmeldung Berufsberatung
Das deutsche Anmeldeformular muss von den Eltern unterschrieben werden. Zur Unterstützung für die Eltern kann/sollte die übersetzte Einverständniserklärung beigefügt werden.
Einverständniserklärung mehrere Sprachen/
Ein Förderplan ist zunächst nicht nötig (da die Förderung kurzfristig erfolgen soll), soll aber, sobald möglich, nachgereicht werden.
Bei psychischen Auffälligkeiten bzw. Vermutung eines Traumas unbedingt die Schulpsychologie hinzuziehen.