Zuständig für die (Sprach-) Förderung der Kinder ist die Regelschule.

Eine Förderung durch das BFZ darf nicht ohne VM-Anmeldung stattfinden.

Das BFZ kann im Rahmen der Vorbeugenden Maßnahmen mit den Kindern arbeiten, wenn

Anzeichen für das Vorliegen oder die Gefahr des Entstehens eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs vorliegen:

z.B. gravierende sozial-emotionale und/oder kognitive Auffälligkeiten (über die Sprachbarriere hinaus)
körperlich-motorische Auffälligkeiten etc.
Die Anmeldung muss wie üblich über das VM-Anmeldeformular erfolgen. VM Anmeldung Berufsberatung

Das deutsche Anmeldeformular muss von den Eltern unterschrieben werden. Zur Unterstützung für die Eltern kann/sollte die übersetzte Einverständniserklärung beigefügt werden.

Einverständniserklärung mehrere Sprachen/

Ein Förderplan ist zunächst nicht nötig (da die Förderung kurzfristig erfolgen soll), soll aber, sobald möglich, nachgereicht werden.

Bei psychischen Auffälligkeiten bzw. Vermutung eines Traumas unbedingt die Schulpsychologie hinzuziehen.