Der IB-Bericht dient dazu, die Lernentwicklung sowie durchgeführte und empfohlene Fördermaßnahmen eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf darzustellen und abschließend eine Empfehlung über die Fortschreibung, Änderung oder Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auszusprechen. https://www.kks-hofgeismar.de/download/ib-bericht-02-25/

Ein IB-Bericht muss durch die zuständige BFZ-Lehrkraft in folgenden Fällen verfasst werden (Übersicht IB-Berichte):

https://www.kks-hofgeismar.de/download/uebersicht-erstellung-ib-berichte_09-2020/

Fortlaufend nach Ablauf von 2 Jahren nach erstmaliger Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs als Grundlage für die Klassenkonferenz der allgemeinen Schule (alternativ kann hier auch ein Förderplan als Grundlage für die Klassenkonferenz verfasst werden)
im Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5
bei vermuteter Änderung oder Aufhebung des Förderschwerpunktes
Sonstiges (z.B. für die (Neu-) Beantragung einer Teilhabeassistenz
bei Zuzug

Der IB-Bericht muss nach Verfassen zunächst durch die BFZ-Koordination geprüft und im Anschluss daran durch die Schulleitung und Klassenlehrkraft der allgemeinen Schule unterschrieben werden. (ggf. auch Unterschrift durch die Eltern zur Kenntnisnahme). Das Original des IB-Berichts wird in der Schülerakte abgeheftet, eine Kopie in der BFZ-Akte. Bei empfohlener Änderung und Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie bei Zuzug und im Übergang 4/5 ist der IB-Bericht Grundlage für den durchzuführenden Förderausschuss.