Seit dem Schuljahr 2019/2020 ist die Käthe-Kollwitz-Schule mit ihrem Beratungs- und Förderzentrum und allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Förderschulen in drei „Inklusiven Schulbündnissen (iSB)“ organisiert. Die drei iSBs sind ISB Nord, ISB Mitte und ISB Ost. Alle Schulformen sind somit im jeweiligen Einzugsbereich des Bündnisses eingebunden, so dass ein iSB alle schulischen Bildungsangebote und alle Jahrgänge umfasst.

Am 1. August 2019 ist hierzu die Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse (VOiSB) vom 14. Juni 2019 (ABl. S. 524) in Kraft getreten.

Ziel der Zusammenarbeit im iSB ist es, den Elternwunsch zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu berücksichtigen und die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in gemeinsamer Verantwortung zu einem bestmöglichen Schulabschluss zu führen.

Das iSB übernimmt durch verbindliche Absprachen die Verantwortung für die Gestaltung der Übergänge und sichert die Bildungsbeteiligung aller Schülerinnen und Schüler. Da Inklusion als Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft nicht mit dem Schulabschluss endet, wird auch der Übergang in die Berufs- und Ausbildungswelt durch die inklusiven Schulbündnisse begleitet.

Das iSB plant den Einsatz der Förderschullehrkräfte an den allgemeinen Schulen nach den Kriterien der Verlässlichkeit und Wirksamkeit. Zum einen werden in Bündniskonferenzen Grundsätze der Ressourcenverteilung gemeinsam festgelegt. Zum anderen liegt der inhaltliche Schwerpunkt in einer gemeinsamen Fortbildungsaktivität.