Krankmeldungen erfolgen im Sekretariat der KKS per Telefon (05671.9925-0) oder per Mail (poststelle@kaekosch.hofgeismar.schulverwaltung.hessen.de).
Zusätzlich muss die Einsatzschule informiert werden.
Das BFZ Büro erhält die Information durch das Sekretariat.
Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich erst dann erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Sie muss spätestens am vierten Tag vorliegen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für krankheitsbedingte Tage, die das Wochenende oder Feiertage einschließt. Hier werden jene Tage mitgezählt (Bsp.: Liegt eine Erkrankung von Freitag und Montag vor, muss ein ärztliches Attest bereits am Dienstag erfolgen, weil das Wochenende mitzählt.).
Krankmeldung aufgrund eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren:
Ab 1.Tag: Bescheinigung vom Kinderarzt
Verheiratete: jeder 10 Tage pro Kind/Jahr
Alleinerziehende: 20 Tage pro Kind/Jahr
Bitte meldet euch über das Sekretariat der KKS auch wieder gesund.