Die Logopädie muss von der Einsatzschule organisiert werden, in dem diese mit ortsnahen Therapeuten Kontakt aufnehmen. Diese lassen sich dann eine Zulassung von der Krankenkasse erteilen. Hierzu gibt es bestimmte Zulassungsregelungen, z.B. einen festen Therapieraum, die intern zu klären sind.
Die Teilnahme an der Therapie gilt es von der Schule in Zusammenarbeit mit den Therapeuten und Eltern zu klären/zu organisieren.
Die Therapeuten können ihre Therapiestunde zusätzlich über die sogenannt HAGE-Abrechnung (Zusammenschluss vom Hessischen Kulturministerium und Krankenkassen) abrechnen. Dazu benötigt das Kind eine BFZ-Beratungsanfrage.
Wenn die Therapeuten also auf euch diesbezüglich zukommen, könnt ihr eine Beratungsanfrage ohne Förderplan wie folgt ausfüllen:
Unter „vermuteter Förderbedarf“ wird „Sprache“ angekreuzt. Unter „Fragestellung“ einfach Logopädie eintragen. Die „Angaben zur Durchführung VM der Schule“ kann gestrichen werden.