Ausführliche Informationen über das Tätigkeitsfeld der Schulpsychologie sind den „Richtlinien für die schulpsychologische Beratungstätigkeit in Hessen“ zu entnehmen (Erlass vom 21. September 2017; siehe Amtsblatt ABI.12/17, S. 802ff.).
Link dazu: 12_2017.pdf (hessisches-amtsblatt.de)
Das SSA Kassel bietet eine schulpsychologische Unterstützung an. Diese kann sowohl von Lehrkräften (BFZ-/Regelschullehrkraft), Schulleitungen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern angefragt werden.
Auf der Homepage erhaltet ihr alle wesentlichen Informationen über die Aufgabenfelder, das Angebot sowie Kontaktdaten: https://schulaemter.hessen.de/schulen-und-lehrkraefte/schulpsychologische-beratung-und-praevention.
Eine telefonische schulpsychologische Beratung wird von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr angeboten.
Es kann sehr hilfreich und sinnvoll sein, die Schulpsychologie mit zur Beratung hinzuzuziehen, da sie über genaue Kenntnisse des Systems Schule verfügt und auf Grundlage der Psychologie die pädagogische Arbeit unterstützen kann.
In folgenden Fällen muss die Schulpsychologie eingeschaltet werden:
- Verdacht Autismus-Spektrum-Störung
- Verdacht Traumatisierung
- NDHS-SuS
- Probebeschulung Schule mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung
- FDS im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung
- Krisensituationen
- Schulabsentismus
- Vorgehen
Solltet ihr für einen Schüler/eine Schülerin Beratungsbedarf haben, ruft zunächst den zuständigen Schulpsychologen / die zuständige Schulpsychologin an oder schreibt diesem/dieser eine E-Mail mit eurem Anliegen. Sollte es zu einer Hospitation / einer Beratung kommen, müssen die Eltern des Kindes einen Anmeldebogen ausfüllen und ihre Zustimmung zu dieser Beratung geben. Solltet ihr eine anonymisierte Beratungsanfrage haben, geht dies auch ohne den Anmeldebogen.
Ein Flyer (gibt es in verschiedenen Sprachen) hilft zudem in BFZ-Beratungsgesprächen mit den Eltern (https://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/Schulpsychologie).