Konkretisierung der Arbeit des BFZ KKS vor Einschulung
Was darf und was kann eine BFZ LK im Rahmen der Einschulung sinnvollerweise leisten?
R e c h t l i c h e G r u n d l a g e | V O S B § 3 ( 1 ) P u n k t 4
Die BFZ Lehrkraft kann im Rahmen der Schulanmeldung beratend tätig werden.
- Vor dem Hintergrund o.g. rechtlicher Grundlage und der grundsätzlichen formalen
Trennung von Kindergarten (Sozialministerium) und Schule (HMKB) ist festzuhalten, dass der zulässige Arbeitsauftrag des rBFZ im Rahmen der Einschulung klar eingegrenzt ist. - In der Praxis unserer BFZ – KuK stellen wir jedoch fest, dass sich die Arbeit unseres BFZs vor Einschulung und direkt in den Kindergärten mitunter sukzessive verändert und erweitert hat, teilweise auch Bereiche betreffend (wie Förderung im Kindergarten/am Kind oder weitreichende Diagnose), die so weder zulässig noch leistbar sind.
- Daher möchten wir anbei konkretisieren, was im Rahmen der Schulanmeldung
zulässig, leistbar und – aus unserer Sicht – gleichzeitig sinnvoll und gewinnbringend ist.
=> Fokus: S p r a c h s t a n d s e r h e b u n g - Die BFZ LK könnten und sollten im Rahmen der Sprachstandserhebung an den
Terminen der SuS unterstützend teilnehmen, bei denen bereits zur Einschulung ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (iB/ Besuch Förderschule) vermutet wird.
| Der hier anschließende Zeitraum bis zum 01.11./01.12. ist ein deutlich ausreichender Vorlauf für die Vorbereitung eines eventuellen FDS-Antrags. - Nach der Sprachstandserhebung sollte im Austausch zwischen Schulleitung und BFZ – LK besprochen werden, ob ein Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung gestellt werden soll. Sollte ein FDS – Antrag in Betracht kommen, führt die BFZ – LK,
wie gehabt, das sogenannte FDS-Gespräch mit der BFZ-Koordination.
| Die Fall- und Verfahrensverantwortung, so auch die Beantragung einer FDS, liegt bei der SL, gemäß der jährlichen Verfahrensverfügung vom SSA Kassel.
Hier anschließende FAQ:
- Führt die BFZ LK im Kindergarten bei Kindern mit vermutetem Anspruch auf
sonderpädagogische Förderbedarf D i a g n o s t i k durch?
– in der Regel NEIN - Führt die BFZ LK im Kindergarten bei Kindern mit vermutetem Anspruch auf
sonderpädagogische Förderbedarf H o s p i t a t i o n e n durch oder nimmt sie an
I – G e s p r ä c h e n teil?
– in der Regel NEIN
=> Ausnahme:
möglicher Grenzfall Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung / Lernen
Hier wird der BFZ LK empfohlen:
/ Austausch mit BFZ KKS Fachberatung GE oder LER
// Abstimmen möglicher weiterer Schritte, die in diesen Fällen dann sein könnten:
Hospitation, Teilnahme an I-Gespräch, Diagnostik
/// Diagnostik kann – nach interner Beratung – durchgeführt werden durch:
BFZ-LK, „Fachberatung GE/LER oder Diagnostik“
Bestehende Verfahren und Abläufe sollen bitte gemeinsam mit der SL überdacht werden.
Auch nach der Zeit der evtl. FDS-Meldung kann auch weiterhin Unterstützung (im Rahmen der möglichen Ressourcen) des BFZ angeboten werden. Die Übersicht über mögliche Beratungsanlässe gibt hier ein paar Beispiele vor.