Grundidee/Ziel der Zusammenarbeit ist:
Verbesserte Vernetzung zwischen Kita und Schule, um Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernvoraussetzungen den Übergang von Kita in Schule zu erleichtern
Laut VOSB §3, Absatz 1/4 kann die BFZ-Lehrkraft im Rahmen der Schulanmeldung eines Kindes beratend tätig werden. Dadurch ist es für jede Schule und BFZ-Lehrkraft von großem Interesse, Kinder mit besonderen Auffälligkeiten frühzeitig zu kennen, um rechtzeitig alle Maßnahmen (Diagnostik etc.) im Hinblick auf die Einleitung eines Sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens treffen zu können.
Verbesserte Zusammenarbeit/Kooperation von BFZ und Einsatzschule (Absprachen mit SL treffen, wann sich das BFZ in den Prozess mit einbindet)
Ggf. gemeinsame Konzepterstellung zwischen Schule-Kita in Zusammenarbeit mit den BFZ mit den Fragestellungen:
Wann/zu welchem Zeitpunkt ist der Austausch mit BFZ über einzelne Kinder sinnvoll?
Wie soll der Austausch organisiert werden?
Was ist die Aufgabe vom BFZ? Wo liegen die Grenzen in der BFZ-Arbeit?
Frühes Kennenlernen der Kita-Kinder (von Sprachstand bis zu den Kennenlerntagen) und intensivere Begleitung vor Schuleintritt bei besonderen Schülerinnen und Schülern
Empfehlung von Diagnostiken bei Fachärzten, Therapien und Fördermaßnahmen sowie vorschulischen Unterstützungsmöglichkeiten vor Schulantritt
ggf. gemeinsame Entscheidungsfindung (Schule-BFZ-Eltern-Kita) bezüglich:
Einschulung (ggf. Gelingensbedingungen für einen guten Start erörtern)
Rückstellung / Vorklasse oder Rückstellung / Kindergarten
FDS-Meldung (01.11.) nach FDS-Gespräch mit der BFZ-Koordination im September/ Oktober
Beantragung Teilhabeassistenzen
etc.
Vorzeitige Zusammenstellung von Ergebnissen (Berichten) aller beteiligten Institutionen für mögliche FDS:
Soweit vorhanden folgende Berichte: Therapeuten, SPZ, Ärzte, schulärztliche Untersuchung, Integrationsbericht Kindergarten, Hospitation/ Diagnostik rBFZ, üBFZ, Rehamaßnahmen (Sprache)
etc.
Die Dokumentation des Konzeptes Übergang KiTa-Schule soll als generelle Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten des BFZ dienen und/oder als individueller Laufzettel eines Einschulungskindes, um alle erfolgten Maßnahmen zu dokumentieren. Es ist nicht Teil der Schülerakte.
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