Die SchülerInnen, die inklusiv beschult und vom rBFZ betreut werden,
erhalten unterschiedliche Arten von Zeugnissen. Die Tabelle fasst dies
zusammen:

 

 

Förderbedarf

Art des Zeugnisses

Lernzielgleich oder
abweichend?

Wer schreibt es?

Sonstiges

Geistige Entwicklung

Textzeugnis (sämtliche Jahrgänge)

Abweichend

BFZ-Lehrkraft

Orientierung an Kompetenzbereichen

Lernen

Textzeugnis

(sämtliche Jahrgänge)

Abweichend

Regelschullehrkraft; BFZ-Lehrkraft
unterstützt

Ziffernnoten nur wenn pädagogisch
sinnvoll als Zusatz zum Fließtext

Sprache

Ziffernzeugnis (Jahrgang 1
Textzeugnis)

Lernzielgleich

Regelschullehrkraft; BFZ-Lehrkraft
unterstützt

Vergleiche hierzu Nachteilsausgleich

Emotional-soziale Entwicklung

Ziffernzeugnis (Jahrgang 1
Textzeugnis)

Lernzielgleich

Regelschullehrkraft; BFZ-Lehrkraft
unterstützt

Vergleiche hierzu Nachteilsausgleich

Körperlich-motorische Entwicklung

Ziffernzeugnis (Jahrgang 1 Textzeugnis)

Lernzielgleich

Regelschullehrkraft; BFZ-Lehrkraft
unterstützt

Vergleiche hierzu Nachteilsausgleich

 

Die genaue Regelung zur Zeugniserstellung bei den verschiedenen sonderpädagogischen
Förderschwerpunkten ist auch in den Kooperationsvereinbarungen festgehalten.
(Punkt „Zeugnisse“).