Bei einem Zuzug von Kindern mit bereits festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (IB) sollte eine Meldung durch die zuständige BFZ-Lehrkraft an die BFZ-Koordination erfolgen (Monitoring). Die Schülerakte wird von der BFZ-Lehrkraft dahingehend geprüft, ob folgende Unterlagen vorliegen:

Feststellungsbescheid
Förderdiagnostische Stellungnahme/ IB-Bericht (oder bei Kindern aus anderen Bundesländern vergleichbare Berichte/Gutachten)
Aktueller Förderplan
Die BFZ-Lehrkraft macht sich innerhalb von 4-6 Wochen ein „Bild“ des Kindes, um zu überprüfen, ob aus ihrer/seiner Sicht der festgestellte Förderschwerpunkt weiterhin vorliegt. Ist dies der Fall und sind die o.g. Unterlagen (FDS/ IB-Bericht/ vergleichbares Gutachten) plausibel/ aussagekräftig sowie aktuell (nicht älter als 2 Jahre), so können diese als Grundlage für den Förderausschuss, der bei Zuzug eines IB-Kindes durch die allgemeine Schule einberufen werden muss, verwendet werden. Sind die Unterlagen älter als zwei Jahre oder vermutet die BFZ-Lehrkraft eine Änderung oder Aufhebung des Förderschwerpunktes, bitte Kontakt mit der BFZ-Koordination aufnehmen. I.d.R. wird dann ein Kurz-IB-Bericht beauftragt, um die Änderung/ Aufhebung des festgestellten Förderschwerpunktes darzustellen. Dieser IB-Bericht dient dann als Grundlage für den Förderausschuss.